Amateurfahrer Prüfung November 2002, Recklinghausen
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| Sie sehen Ausschnitte von einer praktischen Amateur-Trabrennfahrerprüfung, aus dem Rennleitungswagen heraus gefilmt. Erster Teil: Bänderstart, zweiter Teil Autostart. |
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Das Vorfahren im Renntempo, die theoretische und praktische Ausbildung sowie abschließende, zu bestehende Prüfungen bilden die Prozedur, die der künftige Amateurfahrer zu absolvieren hat. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird dem Absolventen ein Interimsausweis als Trabrenn-Amateurfahrer ausgestellt. Dieser besitzt eine achtzehnmonatige Gültigkeit. Während der Interimszeit sind fünf gültige Fahrten von acht möglichen Fahrten auf A-Bahnen zu bestehen. Für die Fahrten der ersten zwölf Monate hat der Interimsfahrer die Erlaubnis, von einem inneren Startplatz zu starten. Die Gültigkeit der Fahrten bescheinigt die jeweilige Rennleitung, die aufmerksam die Renntauglichkeit des neuen Hobbyfahrers beobachtet. Nach fünf gültigen Fahrten wird die endgültige Trabrenn-Amateurlizenz durch den ZVT erteilt. |